Materialpool im Amt Hürup
Der kollegiale Verleih!
Das nächste Sommerfest steht an & du suchst noch Equipment?
Wer hat ein Zelt? Womit können die Kinder spielen? Hat jemand eine Musikanlage mit Mikrofon?
Diese oder ähnliche Fragen sind häufig Thema auf Planungstreffen für die nächste Aktion oder Veranstaltung von ehrenamtlich Engagierten. Oftmals kostet es ganz schön viele Gedanken, Organisationstalent und vor allem wertvolle Zeit, diese zu beantworten.
Wie schön wäre da eine schnelle, effiziente Lösung mit kurzen Wegen…
Da kommt der Materialpool ins Spiel!
Mit dem Materialpool steht ein Tool zur Verfügung, was die Erfassung und Übersicht von bereits vorhandenen Gegenständen für alle ermöglicht. Ein Muster-Leihvertrag wird zur Verfügung gestellt und Ansprechpersonen sind hinterlegt. Die Besitzverhältnisse und Entscheidungsbefugnisse bleiben unangetastet. Jeder Verein/Organisation im Amtsbereich entscheidet frei, was, an wen, wann, wie oft und zu welchen Konditionen verliehen wird.
So viel Mehrwert!
1. Einsparung von Geld und Lagerplatz, da Vermeidung von Doppelanschaffungen
2. teure Leihgebühren beim Eventausstatter entfallen
3. mehr (Ideen-)Vielfalt bei Aktionen möglich, da anderes bzw. mehr Equipment ausleihbar
Lasst uns gemeinsam Ressourcen sparen, etwas für die Nachhaltigkeit tun und
gleichzeitig durch das Teilen von Materialien gegenseitig helfen.
Umso mehr mitmachen, desto größer der Nutzen für alle!
Dein Verein/Organisation hat Material, was geeignet wäre? Klasse!
Beratschlagt euch intern, wie eure Leihbedingungen aussehen könnten und füllt dann das Online-Formular für den Materialpool aus.
Einträge im Materialpool
Das gibt es zum Ausleihen!
Wenn du etwas Spezielles suchst, nutze gerne die Suchfunktion.
Hast du Fragen zum Ablauf oder zu den Rahmenbedigungen des Verleihs?
Dann lies gerne das „Kleingedruckte“ am Ende der Einträge im Materialpool oder klicke auf den Button:
Erste-Hilfe-Tasche
Eine sehr gut ausgestattete Erste-Hilfe-Tasche der Björn Steiger Stiftung kann bei der Vereinsmeierei von BobenOp ausgeliehen werden. Ideal wenn Veranstaltungen nicht in öffentlichen Gebäuden, wo ein Erste-Hilfe-Kasten zur Verfügung steht, stattfinden, sondern wenn...
2 Punschkocher
Die DLRG Holmarksee e.V. verleiht 2 Punschkocher.
Softbälle
Die DLRG Holmarksee e.V. verleiht 5 Softbälle in verschiedenen Farben.
Doppel-Wasserrutsche
Auf die Plätze fertig los, der Riesenspaß für Kinder ab 3 Jahren. Die Wasserrutsche hat eine Gesamtlänge von 4,88 Meter, verfügt über ein Sicherheitsventil und ist hergestellt aus vorgetestetem Vinyl. Funktioniert mit jedem handelsüblichen Gartenschlauch, ein extra...
Trampolin
Die DLRG Holmarksee e.V. verleiht ein kleines Trampolin.
Outdoorspiele
Verliehen werden von der DLRG Holmarksee e.V. verschiedene Outdoorspiele: -Domino Rallye -Ringwurfspiel -Krocket -Riesen-Mikado
Naschi-Wurfmaschine
Die DLRG Holmarksee e.V. verleiht eine Naschiwurfmaschine. Auf den langen Arm kann man am Ende in den Becher kleine Naschiteile legen (kleine Mars, kleine Snickers, kleine Weingummitüten, ein Schokokuss etc.). Sobald ein Ball den Mund des Wasserungeheuers trifft,...
Dosen werfen Spielset
Die DLRG Holmarksee. e.V. verleiht ein Dosen werfen Spielset.
Pavillon ca 3 x 3 m
Du bzw. dein Verein plant eine Veranstaltung..?! Buffet, Technik, Info Stand müssen aber trocken bleiben? Dann leiht unseren Pavillon aus, er misst ca. 3 x 3 Meter und lässt sich recht fix auf und abbauen. Hinweis: Beim Abbau und Verstauen bitte unbedingt darauf...
Moderationskoffer
Vollausgestatteter Moderationskoffer, siehe Foto. Auf Wunsch auch mit einem Whiteboard bzw. Flipchart auf fahrbarem Gestell buchbar. Es können Kosten entstehen für verbrauchtes Material.
Sternenzelt, 12 Meter Durchmesser, weiß
Du bzw. euer Verein oder deine Organisation möchte feiern und du traust dem norddeutschen Sommer nicht ;-)? Dann leihe dir das Sternenzelt. Es ist ca.12 Meter im Durchmesser und es passen 6 Bierzeltgarnituren drunter (siehe Foto). Bei Wind ist es leider nicht zu...
2 kabellose Mikrophone mit Handy Adapter
Ihr möchtet ein Interview aufnehmen oder eine kleines Video mit dem Handy aufnehmen und das gerne in guter Tonqualität.... dann leihe dir gerne dieses Mikrophone Set. Weitere Infos zum Produkt findest du hier:...
Videocamera, Handyrecord, Laptop mit Schnittprogramm, Mikros usw
Die Partnerschaft für Demokratie Schleswig-Flenburg (PfD) hat technisches Equipment für alle, die Videos oder Podcasts herstellen möchten. Über Kameras, Laptops, Handyrecorder, Mikros, Ipads usw Standort ist die IBJ Scheersberg....
Whiteboard/Flipchart
Whiteboard bzw. Flipchart auf fahrbarem Gestell. Auf Wunsch auch mit vollausgestattetem Moderationskoffer buchbar. Es können Kosten entstehen für verbrauchtes Material wie Flipchart-Papier.
Becher für Heißgetränke
Ca. 80 BobenOp-Becher in 2 Trageboxen, Schickes einheitliches Design, Volumen 200 ml
Nicht das Richtige dabei?
Du kannst im Materialpool von „engagiert im Amt Hürup“ noch nicht das Material finden, was du brauchst? Melde dich gerne bei uns unter kontakt@engagiert-im-amt.de und wir hören uns für dich um.
Oder du schaust mal bei unseren Nachbarn „engagierte Stadt Flensburg“ nach. Die haben eine gut gefüllte Dingebörse, deren Prinzip das Vorbild für diesen Materialpool war.
Wichtige Infos zum Materialpool
Rahmenbedingungen & Ablauf
Falls nach dem Lesen der Fragen & Antworten noch Unklarheiten bestehen, darfst du dich gerne an kontakt@engagiert-im-amt.de wenden.
Wer darf Materialien aus dem Materialpool ausleihen?
Es darf jede/r Verleihende selbst entscheiden, wem die Materialien ausgeliehen werden. Vereine, Verbände, Organisationen, Initiativen und Instituitionen aus dem Amt Hürup werden bei mehreren Anfragen vorrangig behandelt.
Voraussetzung, um einen Gegenstand aus dem Materialpool zu leihen, ist, dass sowohl der/die Verleihende als auch der/die Entleihende eine Haftpflichtversicherung besitzen bzw. gewährleisten, dass entsprechender Versicherungsschutz für das geliehene Objekt vorliegt.
Wer darf Materialien in den Materialpool eintragen?
Grundsätzlich ist es allen (egal ob Verein, Verband, Organisation, Initiative, Institution, Privatperson, Gewerbe) möglich, Material über den Materialpool zum Ausleihen zur Verfügung stellen. Es geht hier aber nicht um einen kommerziellen Verleih, sondern um ein kollegiales Unterstützungsangebot mit fairen Angeboten! Der bestmögliche Nutzen für das ehrenamtliche Engagement sollte immer im Vordergrund stehen. Es obliegt aber dem Eintragendem zu welchen Bedingungen/Konditionen er das jeweilige Material ausleiht. Bei einem unentgeltlichem Verleih kann der Muster Leihvertrag genutzt werden. Der Eintragende muss Eigentümer des Materials sein oder entsprechend beauftragt worden sein, sich um den Eintrag zu kümmern. Jeder neue Eintrag wird geprüft, bevor er veröffentlicht wird.
Wie hoch ist die Leihgebühr?
Ob eine Leihgebühr erhoben wird und in welcher Höhe, entscheidet der/die Verleihende selbst. Ebenso verhält es sich gegebenenfalls mit einer Kaution für die Ausleihe. Wünschenswert ist es, dass Materialien, die für ehrenamtliche Zwecke benötigt werden, unentgeltlich verliehen werden, um sich gegenseitig zu unterstützen. Es obliegt aber dem Eigentümer, zu welchen Bedingungen/Konditionen er das jeweilige Material ausleiht.
Wichtig: Wenn eine Leihgebühr erhoben wird, kann NICHT der Muster Leihvertrag verwendet werden, da laut „Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 598 Vertragstypische Pflichten bei der Leihe“ der Verleihende einer Sache verpflichtet wird, diese dem Entleiher unentgeltlich zu gestatten. Wenn eine Gebühr erhoben wird, wird ein Mietvertrag notwendig. In diesem Falle informiert euch bitte selbst, wie gegebenenfalls ein Mietvertrag auszugestalten ist. Weitere Infos über einen Leihvertrag fasst der Artikel von Wonder.Legal Deutschland gut zusammen: https://www.wonder.legal/de/modele/leihvertrag
Bei wem liegt die Zuständigkeit, Verantwortung und Organisation des Verleihs des Materials?
Die Zuständigkeit, Verantwortung und die Organisation des Verleihs, sowie die Wartung der Gegenstände liegt bei den Eigentümern. Der/die Verleihende entscheidet selbst, ob beim Verleih gegebenenfalls ein Leihvertrag (nur bei unentgeltlichem Verleih möglich!) abgeschlossen werden soll. Das hinterlegte Beispiel für einen Leihvertrag kann, muss aber nicht genutzt werden. Wenn sich der/die Verleihende für einen Leihvertrag entscheidet, muss der/die Entleihende seine/ihre Kontaktdaten bzw. die des Vereins/Organisation, für die ausgeliehen wird, angeben.
Wer haftet im Falle einer Beschädigung oder dem Verlust des Materials?
Sollten Leihmaterialien oder Teile davon durch unsachgemäße Behandlung beschädigt werden, haftet der/die Entleihende für den daraus entstandenen Schaden. Dies gilt auch für den Fall, dass die Leihmaterialien oder Teile davon verloren gehen. Verlust und Beschädigungen sind unverzüglich zu ersetzen.
Die Vereinsmeierei von BobenOp nimmt lediglich die Rolle als Schnittstelle ein, die das Tool „Materialpool“ und einen „Muster Leihvertrag“ zur Verfügung stellt. Die Vereinsmeierei von BobenOp hat weder die Eigentumsrechte an dem Leihmaterial noch ist sie verleihende Partei des jeweiligen Leihmaterials. Jegliche Haftung der Vereinsmeierei von BobenOp/Boben Op Klima- und Energiewende e.V. beziehungsweise der Initiative „engagiert im Amt Hürup“ sowie dem Amt Hürup ist ausgeschlossen. Davon unberührt sind die Fälle, wenn selbst ein Material ausgeliehen wird.